Geschäftsbedingungen

der Firma Starbreeze Media, Inhaber Herr Sven Vogt, Ringstraße 187,
04209 Leipzig, im folgenden als Agentur bezeichnet.
Webseite: http://starbreeze.de/

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die Agentur erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
(3) Der Kunde beauftragt die Agentur mit der Beratung bei Werbemaßnahmen,
dem Produktdesign und –labelling, dem Marketing und der Verkaufsförderung für Waren oder Dienstleistungen des Kunden.
Die Tätigkeit der Agentur umfasst auch die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen
sowie die Produktion weiterer notwendigen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterials.
(4) Konkrete Werbemaßnahmen sind gemäß dieser Geschäftsbedingungen jeweils aufgrund eines gesonderten Auftrags des Kunden zu erbringen.
(5) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.


§ 2 Leistungen der Agentur
(1) Die Beratungsverpflichtung der Agentur umfasst je nach Auftrag insbesondere folgende Leistungen:
a. Mitwirkung bei der Fortentwicklung der Werbestrategie und – Taktik
b. Beratung zu nationaler, regionaler oder lokaler Schwerpunktbildung
c. Empfehlungen zu Verbesserungen der Produkte und/oder deren Design
(2) Die von der Agentur zu erbringende Konzeption umfasst insbesondere folgende Leistungen:
a. die Vorlage eines gestalterischen Konzepts in Form einer Werbeidee unter Erläuterung der gestalterischen Intention für Marketing und Verkaufsförderung
c. die Erstellung eines Konzepts für Medienwerbung
d. die Erstellung eines Konzepts für die Produktausstattung
e. die Erstellung eines Konzepts für Verkaufsförderungsmaßnahmen.
(3) Nach Festlegung und auf Grundlage der Konzeption gestaltet die Agentur auf gesonderten Auftrag des Kunden gemäß I. § 1 Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen konkrete Werbemaßnahmen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen des Kunden.
Zur Gestaltung gehören insbesondere:
a. die Entwicklung von PR-Konzepten
b. die Erstellung von Druckerzeugnissen einschließlich der Layouts und Texte
c. die Erstellung von Webseiten und deren Einrichtung im Internet
d. die Entwicklung von Ausstattungsskizzen.
(4) Konkrete Werbemaßnahmen werden aufgrund gesonderten Auftrags gemäß I. § 1 Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend der im Einzelfall durch den Kunden zu genehmigenden Kostenvoranschläge durchgeführt. Zur Durchführung einer Werbemaßnahme zählt insbesondere:
a. die Beschaffung und Prüfung der für die Erstellung der gemäß I. § 2 Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestalteten Werbemaßnahmen erforderlichen Unterlagen (Logos, Zeichnungen etc.)
b. die Produktion von Kennzeichen aller Art
c. die Beschaffung von Werbematerial und dessen Versand an die Werbeträger
(5) Die Agentur steht ggf. zur Mithilfe bei Pressekonferenzen und Vortragsveranstaltungen zur Verfügung. Sie wirkt ggf. bei der internationalen Koordinierung der Werbemaßnahmen mit.

§ 3 Vertragsannahme
(1) Die Agentur ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden (Auftrag) innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.
(2) Die Agentur wird den Zugang des Auftrags des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Auftrags dar. Der Vertrag kommt nicht schon mit der Auftragsbestätigung zustande, sondern erst mit Annahme des Kundenauftrages durch die Agentur.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kundenauftrages durch die Agentur oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
(4) Sofern der Kunde die Leistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der Agentur gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

§ 4 Vergütung
(1) Für die Tätigkeit der Agentur wird dem Kunden für jeden Einzelfall einen Kostenvoranschlag übermitteln. Wird dieser durch den Kunden genehmigt, so erfolgt die Vergütung gemäß dem Kostenvoranschlag
Abweichend hiervon kann die Agentur mit dem Kunden auch eine monatlich zu leistende Pauschale vereinbaren.
(2) Aufwendungsersatz für Auslagen der Agentur, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung der Ausgaben durch den Kunden und unter Vorlage der Originalbelege in Kopie.
(3) GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden in den gemäß Ziffer (1) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung zu erstellenden Kostenvoranschlägen ausgewiesen und unter den dort genannten Voraussetzungen vom Kunden getragen.
(4) Reisekosten zum Firmensitz des Kunden innerhalb 15km werden nicht berechnet. Kosten für alle sonstigen Reisen werden dem Kunden nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnet.
(5) Gesondert zu vergütende Leistungen der Agentur gemäß Ziffer (1) sowie Kostenerstattungen gemäß Ziffern (2), (3) und (4) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung werden nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten durch die Agentur in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen durch den Kunden zu bezahlen.
(6) Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn nach §19 UStG besteht eine Befreiung.
(7) Der Kunde kann zur Begleichung der Entgeltforderungen die Agentur zur Einziehung des entsprechenden Entgelts im Lastschriftverfahren ermächtigen. Daneben kann der Kunde den Preis per Vorkasse/Überweisung sowie auf Rechnung bezahlen. Der Kunde hat im Rahmen des Lastschriftverfahrens für eine erforderliche Deckung seines Bankguthabens zu sorgen. Im Falle einer etwaigen Rückbuchung erhebt die Agentur zuzüglich zu den Kosten der Rückbuchung eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von der Agentur geforderte Pauschale.
Die Agentur behält sich vor, einzelne Zahlungsarten zu ergänzen oder auszuschließen.
Bei Bezahlung per Vorkasse/Überweisung erfolgt die Leistungserbringung durch die Agentur erst, wenn der Endbetrag der Bestellung auf dem Konto der Agentur gutgeschrieben ist.
(8)Der Kunde verpflichtet sich zu einer Anzahlung nach Bestätigung des Ihm von der Agentur vorliegendem Angebot. Dazu stellt die Agentur eine gesonderte Rechnung. Die Anzahlung beträgt immer 50% des ausgemachten Gesamtbetrages und kann nicht zurückgefordert werden. Die Anzahlung gilt als Aufwandsentschädigung, sollte der Kunde den Auftrag zurück ziehen. Die Agentur behält sich vor, nach Kundenabsprache keine Anzahlung zu verlangen.

§ 5 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die jeweilige Leistungserbringung gemäß § 2 wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.
(2) Soweit der Kunde der Agentur Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.
(3) Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit - sofern nicht anders vereinbart - innerhalb von fünf Werktagen - der Agentur mitzuteilen, ob er einen ihm von der Agentur unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung der konkret vereinbarten Werbemaßnahmen mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt.
(4) Nimmt der Kunde den von der Agentur vorgeschlagenen Entwurf an, so gilt dies als Genehmigung des mit dem Vorschlag der Agentur verbundenen Kostenvoranschlags.

§ 6 Einräumung von Nutzungsrechten
(1) Die Agentur überträgt dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeit und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag erforderlich ist. Im Zweifel erfüllt die Agentur ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Agentur. In jedem Fall erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur auf Widerruf gestattet.
(2) Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben.
(3) Die Agentur wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird die Agentur hinweisen.
(4) Die Agentur wird die im Rahmen dieses Vertrages und der Auftragserteilung an den Kunden gewährten Leistungen, insbesondere sämtliche Ideen, Entwürfe und Gestaltungen nicht in identischer Form für andere Auftraggeber verwenden.

§ 7 Gewährleistung
(1) Für Mängel der vertragsgegenständlichen Leistung steht die Agentur ausschließlich nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie dieses Paragrafen und des I. § 8 dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen ein.
(2) Sind die von der Agentur nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen mangelhaft, wird die Agentur innerhalb angemessener Frist die Leistung nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen. Beim Einsatz von Software Dritter, die die Agentur zur Nutzung durch den Kunden lizenziert hat, besteht die Mängelhaftung in der Beschaffung und Einspielung von allgemein verfügbaren Upgrades, Updates oder Patches.
(3) Schlägt die mangelfreie Erbringung der Leistung aus Gründen, die die Agentur zu vertreten hat, auch innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist fehl, ist der Kunde berechtigt, die vereinbarte Vergütung angemessen zu mindern.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur unverzüglich auf aufgetretene Mängel schriftlich oder per E-Mail hinzuweisen.
(5) Der Kunde unterstützt die Agentur im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht unentgeltlich und stellt ihr insbesondere alle erforderlichen Unterlagen, Daten usw. zur Verfügung, welche die Agentur zur Analyse und Beseitigung der Mängel benötigt.

§ 8 Haftungsbeschränkungen
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Agentur auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen der Agentur. Die Agentur haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Sie haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Die Agentur haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.
(2) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Agentur insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, eine Datensicherung durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Dies gilt nicht soweit die Agentur in Obliegenheit ihrer vertraglichen Leistungspflichten selbst verpflichtet ist, eine Datensicherung durchzuführen.
(3) Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn die Agentur ihre Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen kann, weil ein Dritter seine Leistungen nicht ordnungsgemäß erbringt. In diesem Fall haftet die Agentur nur, wenn der Dritte nicht ordnungsgemäß von der Agentur ausgewählt oder beauftragt wurde oder die Agentur in sonstiger Weise ein Verschulden trifft, insbesondere wenn die Agentur nicht die ihr zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die Leistung anderweitig zu beschaffen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei der Agentur zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden. Ferner betreffen die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der Agentur oder bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Agentur.

§ 9 Geheimhaltung
(1) Die Agentur verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, also auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl seitens der Agentur als auch seitens des Kunden, sofern die Weitergabe der Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Agentur erforderlich ist.
(2) Die Agentur verpflichtet sich, mit allen von ihr in Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern eine mit Ziffer (1) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung inhaltsgleiche Regelung zu treffen.

§ 10 Freistellung
Soweit der Kunde der Agentur Druckvorlagen sowie sonstige Vorlagen zur Verwendung für die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen sowie die Produktion von weiterem notwendigen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterial überlässt, muss der Kunde zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt sein. Der Kunde sichert mit Auftragserteilung zu, dass hierdurch keine Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
Sofern der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat, haftet er für alle aus einer Verletzung der vorgenannten Pflichten entstehenden Folgen und stellt die Agentur bei einer Inanspruchnahme durch einen Dritten von jeglicher Haftung frei. Dies beinhaltet auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hierfür hat der Kunde der Agentur einen angemessenen Vorschuss zu gewähren.

§ 11 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die Agentur behält es sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website starbreeze.de.
(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen. Im Falle des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert mit den bisherigen Geschäftsbedingungen fort, die Agentur ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz der Agentur zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
II. Besondere Geschäftsbedingungen
Ergänzend zu den vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten hinsichtlich konkreter Werbemaßnahmen sowie hinsichtlich der Produktion von bestimmtem Werbe- und Verkaufsförderungsmaterials die nachfolgenden besonderen Bestimmungen. Diese gehen den vorstehend genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

A. Besondere Geschäftsbedingungen: Erstellung und Einrichtung einer Webseite
Die nachfolgenden Regelungen gelten soweit der Kunde die Agentur zur Erstellung und Einrichtung einer Webseite als konkrete Werbemaßnahme beauftragt.

§ 1 Vertragsgegenstand – Projektphasen
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Gegenstand dieser Vereinbarung:
a. Die Erstellung, Programmierung und Einrichtung einer Webseite durch die Agentur für das Internet zur Internet-Präsenz des Kunden. Diese Internet-Präsenz wird für Dritte zum Abruf im Internet bereitgestellt. Die Inhalte dieser Internet-Präsenz werden ggf. per WMS (Web Management System) gepflegt und bearbeitet.
b. Die Entwicklung und Erstellung eines kommerziell gestalteten Layouts ggf. unter Einbindung des Firmenlogos des Kunden. Dieses Layout wird an verschiedene Bildschirmauflösungen und für die gängigsten Browser Microsoft Internet-Explorer (MSIE), Netscape und Mozilla Firefox angepasst, soweit dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde. Soweit vereinbart, bedeutet hierbei dynamische Anpassung auch, dass sich die Struktur der Internetseiten der jeweiligen Größe des entsprechenden Browserfensters anpasst. Im Übrigen erfolgt eine Erstellung des Layouts anhand einer fixen Größe eines Browserfensters.
c. Die Eintragung der Internet-Präsenz in die Suchmaschinen.
(2) Die Erstellung der Internet-Präsenz erfolgt soweit nicht ausdrücklich etwas vereinbart ist in folgenden Abschnitten:
a. Entwicklung eines Layouts und Designs sowie eines technischen Grundkonzeptes für die Struktur der Webseite
b. Konzeptumsetzung in einen Quellcode; Fertigstellung der mit dem Kunden abgestimmten Webseite in gebrauchstauglicher Form

§ 2 Planung – Konzeption – Umsetzung
(1) Der Kunde stellt der Agentur zunächst Informationen über den vorgesehenen Einsatzweck zur Verfügung, soweit diese für die Durchführung dieses Vertrages von Belang sind. Dazu wird der Agentur in der Regel im Rahmen eines Pflichtenheft ein Grundkonzept durch den Kunden bereitgestellt, das jedoch in Absprache mit dem Kunden angepasst und verändert werden kann. Dies setzt eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien voraus.
(2) Auf Grund dieser, vom Kunden erteilten Vorgaben, erstellt die Agentur ein technisches Konzept. Das Konzept beinhaltet einen Layout- und Designentwurf, eine Aufstellung der vorgegebenen Inhalte sowie eine Darstellung der Verweise innerhalb der Internet-Präsenz (Links) sowie zu fremden Internetseiten (Hyperlinks).
(3) Gegenstand des Konzeptes sind alle wesentlichen Anforderungen an die Internet-Präsenz.
(4) Nach Vorlage des Konzeptes hat der Kunde dieses gegenüber der Agentur freizugeben.
(5) Die Internet-Präsenz ist auf der Grundlage des freigegebenen Konzeptes zu erstellen. Auch während der Umsetzungsphase stellt der Kunde der Agentur alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

§ 3 Erstellung und Einrichtung der Internet-Präsenz
(1) Nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt die Agentur die Internet-Präsenz entsprechend dem Konzept durch Programmierung.
(2) Die Internet-Präsenz hat bei Verwendung der Browserversionen, für die sie optimiert wurde, fehlerfrei abrufbar zu sein. Hyperlinks müssen, soweit sie aus Seiten innerhalb der erstellten Internet-Präsenz verweisen, einwandfrei funktionieren. Für Elemente der Internet-Präsenz benötigte Browser-Plugins müssen entweder in der Browserversion, für die die Seite optimiert wurde, bereits standardmäßig enthalten sein oder müssen für den Nutzer herunterladbar sein.
(3) Die Agentur hat die erstellte Internet-Präsenz nach Fertigstellung in den Verfügungsbereich des Kunden zu übertragen. Sie kann dies durch Hochladen der Daten auf einen von dem Kunden spezifizierten Server, auf einen Computer, durch Übergabe des physischen Datenträgers oder auf sonstige dem Kunden zumutbare Weise bewerkstelligen.
(4) Die Agentur hat dem Kunden die Funktionsfähigkeit der Internet-Präsenz in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) mitzuteilen.
(5) Sofern der Kunde keinen Webspace besitzt, ist von der Agentur die Möglichkeit gegeben, diesen bei einem Drittanbieter, nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden, zu gewährleisten. Die dadurch entstehenden Kosten sind einzig und ausschließlich vom Kunden zu tragen. Ferner sind fortlaufende Kosten durch Abos, die mindestens 3,6 oder 12 Monate bindend sind, durch den Kunden zu begleichen. Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich durch den Drittanbieter. Die Rechnung muss ab Rechnungsdatum innerhalb 14 Tagen beglichen werden. Die Rechnung kann schriftlich als auch per E-Mail erfolgen. Dazu entstehende Fragen oder Problemen, verweist die Agentur hierbei auf die AGB des Drittanbieters.
(6)Sofern der Kunde keine Domain besitzt, ist von der Agentur die Möglichkeit gegeben, diese bei einem Drittanbieter, nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden, zu gewährleisten. Die dadurch entstehenden Kosten sind einzig und ausschließlich vom Kunden zu tragen. Ferner sind fortlaufende Kosten durch Abos, die mindestens 12 Monate bindend sind, durch den Kunden zu begleichen. Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich durch den Drittanbieter. Die Rechnung muss ab Rechnungsdatum innerhalb 14 Tagen beglichen werden. Die Rechnung kann schriftlich als auch per E-Mail erfolgen. Dazu entstehende Fragen oder Problemen, verweist die Agentur hierbei auf die AGB des Drittanbieters.
(7)Die Agentur kann dem Kunden, sofern dies gewünscht ist, Vorschläge für Domain-Namen, als auch Vorschläge für Drittanbieter anbieten, dies kann unter normalen Umständen kostenfrei erfolgen.

§ 4 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Webseite ist die Agentur verpflichtet, dem Kunden diese Webseite auf einem geeigneten Datenträger bzw. online über einen gesicherten Zugang zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist zur Abnahme der Webseite verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme erfolgt in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) durch den Kunden.
(2) Die Agentur wird die zur Abnahme erforderlichen Vorbereitungen treffen und dem Kunden alle notwendigen und zweckdienlichen Unterstützungen für die Durchführung der Abnahme zukommen lassen. Für die Durchführung der Abnahme ist dem Kunden eine Frist von zwei Wochen im Echtzeitbetrieb einzuräumen.
(3) Sämtliche Abnahmen müssen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Erweisen sich die Lieferungen und/oder Leistungen als nicht abnahmefähig, ist die Agentur verpflichtet, die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahmeprüfung ist sodann innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der Mängelbeseitigungsanzeige zu wiederholen.
(4) Der Kunde ist vor Abnahme berechtigt, die Software zu Testzwecken zu nutzen.
(5)Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen der Agentur die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Wünscht der Kunde den Versand per Express oder Eillieferung, trägt der Kunde die vollen Kosten.

§ 5 Änderungen
(1) Änderungsverlangen und Prüfung
a. Grundsätzlich können auf besonderen Wunsch des Kunden das genehmigte Konzept und/oder dessen Umsetzungen geändert werden. Das Änderungsverlangen ist der Agentur ausdrücklich unter möglichst genauer Angabe der Änderungswünsche anzuzeigen. Die Änderungswünsche sollten möglichst ausschließlich über das an den jeweiligen Auftrag angeschlossene Kundenkommentarsystem der Agentur erfolgen.
b. Das Änderungsverlangen hat die Agentur unverzüglich zu prüfen. Daran anschließend hat sie dem Kunden sämtliche Auswirkung(en) auf das Vertragsgefüge mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht beinhaltet eine Erklärung über die Machbarkeit des Änderungswunsches, eine Erklärung über deren Auswirkungen auf das bisherige Vertragsgefüge, wie insbesondere Auswirkungen auf das Konzept, Funktionsänderungen, Vertragslaufzeiten, Fristen, Termine, Abnahmemodalitäten und die Vergütung.
(2) Sofern der Kunde mit den ihm mitgeteilten Auswirkungen einverstanden ist, hat er dieses unverzüglich zu bestätigen. Die auf diese Weise vereinbarten Änderungen werden zum Gegenstand des Vertrages.
(3) Ist der Kunde mit den ihm mitgeteilten Auswirkungen ganz oder teilweise nicht einverstanden, so hat er der Agentur eine Gegenvorstellung zu unterbreiten. Kommt es nicht zu einer Einigung über die Auswirkungen der Änderungswünsche auf das Vertragsgefüge, so bleiben die Änderungswünsche unberücksichtigt. Das Vertragsgefüge bleibt unverändert. Das Recht des Kunden den Vertrag gemäß § 649 BGB zu kündigen, bleibt unberührt. Im Fall der Kündigung durch die Agentur gilt § 649 BGB entsprechend.

B. Besondere Bestimmungen: Erstellung von Druckerzeugnissen einschließlich der Layouts, Kennzeichen (Logos) und Texte
Die nachfolgenden Regelungen gelten soweit der Kunde die Agentur zur Erstellung von Druckerzeugnissen wie insbesondere Flyer, Broschüren, Visitenkarten, einschließlich bestimmter Kennzeichen (Logos), der Layouts und Texte als konkrete Werbemaßnahme beauftragt.

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Gegenstand dieser Vereinbarung:
a. Die Erstellung, Planung und Produktion von Druckerzeugnissen für ein bestimmtes Produkt, eine bestimmte Dienstleistung des Kunden oder für dessen Unternehmenspräsentation
b. Die Entwicklung und Erstellung eines kommerziell gestalteten Layouts ggf. unter Einbindung des Firmenlogos des Kunden bzw. unter Entwicklung eines neues Firmenlogos für den Kunden.
(2) Das jeweilige Druckerzeugnis wird in einer zwischen den Parteien individuell vereinbarten Auflage produziert.

§ 2 Planung – Konzeption – Umsetzung
(1) Der Kunde stellt der Agentur zunächst Informationen über den vorgesehenen Einsatzweck des Druckerzeugnisses zur Verfügung, soweit diese für die Durchführung dieses Vertrages von Belang sind. Dazu wird der Agentur ein Grundkonzept durch den Kunden bereitgestellt, das jedoch in Absprache mit dem Kunden angepasst und verändert werden kann. Dies setzt eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien voraus.
(2) Auf Grund dieser, vom Kunden erteilten Vorgaben, entwickelt die Agentur die Werbekonzeption für den Einsatz des Druckerzeugnisses. Das Konzept beinhaltet einen Layout- und Designentwurf sowie eine Aufstellung der vorgegebenen Inhalte
(3) Gegenstand des Konzeptes sind alle wesentlichen Anforderungen an das zu erstellende Druckerzeugnis.
(4) Nach Vorlage des Konzeptes hat der Kunde dieses schriftlich gegenüber der Agentur freizugeben.
(5) Das konkrete Druckerzeugnis ist auf der Grundlage des freigegebenen Konzeptes zu erstellen. Auch während der Umsetzungsphase stellt der Kunde der Agentur alle wesentlichen Daten, Produktinformationen, Vorlagen und Unterlagen zur Verfügung.

§ 3 Änderungen
(1) Änderungsverlangen und Prüfung
a. Grundsätzlich können auf besonderen Wunsch des Kunden das genehmigte Konzept und/oder dessen Umsetzungen geändert werden. Das Änderungsverlangen ist der Agentur ausdrücklich unter möglichst genauer Angabe der Änderungswünsche anzuzeigen.
b. Das Änderungsverlangen hat die Agentur unverzüglich zu prüfen. Daran anschließend hat sie dem Kunden sämtliche Auswirkung(en) auf das Vertragsgefüge mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht beinhaltet eine Erklärung über die Machbarkeit des Änderungswunsches, eine Erklärung über deren Auswirkungen auf das bisherige Vertragsgefüge, wie insbesondere Auswirkungen auf das Konzept, Funktionsänderungen, Vertragslaufzeiten, Fristen, Termine, Abnahmemodalitäten und die Vergütung.
(2) Sofern der Kunde mit den ihm mitgeteilten Auswirkungen einverstanden ist, hat er dieses unverzüglich zu bestätigen. Die auf diese Weise vereinbarten Änderungen werden zum Gegenstand des Vertrages.
(3) Ist der Kunde mit den ihm mitgeteilten Auswirkungen ganz oder teilweise nicht einverstanden, so hat er der Agentur eine Gegenvorstellung zu unterbreiten. Kommt es nicht zu einer Einigung über die Auswirkungen der Änderungswünsche auf das Vertragsgefüge, so bleiben die Änderungswünsche unberücksichtigt. Das Vertragsgefüge bleibt unverändert. Das Recht des Kunden den Vertrag gemäß § 649 BGB zu kündigen, bleibt unberührt. Im Fall der Kündigung durch die Agentur gilt § 649 BGB entsprechend.

§ 4 Erstellung und Produktion des Druckerzeugnisses
(1) Nach endgültiger Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt die Agentur das jeweilige Druckerzeugnis.
(2) Die Agentur wird ferner das Druckerzeugnis in der vereinbarten Auflagenhöhe produzieren.

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